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  Fahrzeugklassen
Mindestalter 16 Jahre   Mindestalter 18 Jahre  
Klasse M: Kleinkrafträder bis 50 ccm
(alle DDR-Mopeds eingeschlossen)
auf Automatikroller YAMAHA "Slyder"
Klasse B: KFZ bis 3,5 t. zul. Gesamtmasse
und Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse auf Golf 6 TDI
Klasse A1: Leichtkrafträder bis 125 ccm
und 11 kW / 15 PS
auf MZ RT125 oder Honda XR 125

Klasse BE: Klasse B mit schwererem Anhänger  

 

 

Klasse A: Motorräder mit Leistungsbegrenzung auf 25 kW /34 PS
(nach 2-jährigem FS-Besitz automatisch unbegrenzt)
auf HONDA CBF 500 mit ABS
Klasse L: Zugmaschinen bis 32 km/h
Arbeitsmaschinen bis 25 km/h
(nur theoretische Ausbildung + Prüfung)
  Klasse A: ohne Leistungsbegrenzung
Direkteinstieg nach 25 Lebensjahr möglich
auf Honda CBF 600 mit ABS
 
  In der Klasse B (schließt M, L + S ein) ist das begleitende Fahren bereits mit 17 Jahren möglich. Die Ausbildung kann etwa 5 Monate vor Erreichen des 17. Lebensjahres begonnen werden. Die theoretische Prüfung ist 3 Monate und die praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr möglich. Eine Beratung mit euren Eltern in der Fahrschule ist ratsam.  

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