Klasse M:Kleinkrafträder bis 50 ccm (alle
DDR-Mopeds eingeschlossen) auf Automatikroller YAMAHA "Slyder"
Klasse B:KFZ bis
3,5 t. zul. Gesamtmasse und Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse auf Golf 6 TDI
Klasse A1: Leichtkrafträder bis 125 ccm und 11 kW / 15 PS
auf MZ RT125 oder Honda XR 125
Klasse
BE: Klasse B mit
schwererem Anhänger
Klasse A: Motorräder mit Leistungsbegrenzung auf 25
kW /34 PS (nach 2-jährigem FS-Besitz automatisch unbegrenzt) auf HONDA CBF 500 mit ABS
Klasse L: Zugmaschinen bis 32 km/h Arbeitsmaschinen bis 25 km/h (nur theoretische Ausbildung + Prüfung)
Klasse A: ohne Leistungsbegrenzung
Direkteinstieg nach 25 Lebensjahr möglich auf Honda CBF 600 mit ABS
In der Klasse B (schließt M, L + S ein) ist das begleitende Fahren bereits
mit 17 Jahren möglich. Die Ausbildung kann etwa 5 Monate vor Erreichen des 17.
Lebensjahres begonnen werden. Die theoretische Prüfung ist 3 Monate und die
praktische Prüfung 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr möglich. Eine Beratung mit
euren Eltern in der Fahrschule ist ratsam.